Pressemitteilung: Transparenz über städtische Unterstützung für den Coburger Convent schaffen
Zwei Stadträt*innen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben eine umfangreiche Anfrage zur Nutzung städtischer Infrastruktur und möglicher Unterstützungsleistungen für den Coburger Convent (CC) in den Coburger Stadtrat eingebracht. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über Art, Umfang und Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Coburger Convent herzustellen.
„Es geht uns um demokratische Transparenz und die nachvollziehbare Verwendung öffentlicher Ressourcen“
erklären die Stadträtin Juliane Neumann und Stadtrat Joachim Hoppe.
Im Mittelpunkt der Anfrage stehen unter anderem die Nutzung städtischer Räume wie Schulen, mögliche finanzielle Unterstützungen, Dienstleistungen städtischer Betriebe sowie Fragen zur Genehmigungspraxis rund um den Pfingstkongress des Coburger Convents. Ebenso wird thematisiert, ob zivilgesellschaftliche Gegenveranstaltungen und Proteste im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes unter denselben Bedingungen Zugang zu öffentlichen Flächen und Räumen (v.a. Schulen) erhalten.
„Öffentliche Räume gehören allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Deshalb muss transparent und nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien sie vergeben werden und ob alle Akteure gleichbehandelt werden“
so Neumann und Hoppe weiter.
Die Anfrage greift zudem sicherheitsrelevante Fragen auf, etwa im Zusammenhang mit dem sogenannten Fackelmarsch. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitsauflagen, den Umgang mit Alkoholkonsum sowie den Schutz von Frauen, Journalistinnen und Journalisten, sowie Mitgliedern der LGBTQ+-Community während des Pfingstwochenendes.
Hintergrund der Anfrage sind wiederholte öffentliche Kontroversen rund um den Coburger Convent in den vergangenen Jahren. Dazu zählen unter anderem geplante Aktionen gegen kritische Journalistinnen und Journalisten, Übergriffe, sowie respektlose Äußerungen gegenüber demokratisch gewählten Amtsträgern. „Wenn Organisationen städtische Infrastruktur in erheblichem Umfang nutzen, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, diese Vorgänge politisch zu begleiten und transparent aufzuarbeiten“, betonen die beiden Stadtratsmitglieder.
Die Stadträt*innen von B’90/Die Grünen und der Linke sehen die Anfrage als Beitrag zu einer offenen demokratischen Debatte und zu einer sachlichen Klärung offener Fragen im Interesse der Stadtgesellschaft.
Anfrage der Stadtratsmitglieder Joachim Hoppe, Die Linke, und Juliane Neumann, Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion, vom 18.05.2026;
Auskunft zu Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Genehmigungen für den Coburger Convent
Anfrage im Wortlaut: Angesichts des anstehenden Coburger Convents stellen wir folgende Anfrage an die Verwaltung und bitten um Thematisierung der Antwort in der Stadtratssitzung am 21. Mai, 2026.
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Fragen auf den Pfingstkongress im Jahr 2026 beziehen.
Anfrage
„Auskunft zu Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Genehmigungen für den Coburger Convent“
1) Stellt die Stadt Coburg dem Coburger Convent dieses Jahr Räumlichkeiten (Schulen, Rathausbalkon u. a.) zur Verfügung? Falls ja:
a. Welche?
b. Was zahlt der Coburger Convent bzw. der AHCC e.V. dafür?
c. Welche Räumlichkeiten genau wurden zum Pfingstkongress 2026 unter welchen Bedingungen zur Verfügung gestellt?
d. Unterstützt Coburg Marketing den Coburger Convent?
e. Wie?
Antwort
a. Im Jahr 2026 wurden die Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule und die Turnhalle des Gymnasium Ernestinum als Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung gestellt.
b. Dafür zahlt der Coburger Convent bzw. der AHCC e.V. nichts. Die Teilnehmer zahlen eine Übernachtungspauschale von 49,00 Euro an Coburg Marketing. Aus diesen Einnahmen werden die Kosten für die Nutzung der Turnhallen beglichen.
c. Im Jahr 2026 wurden keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
d. Coburg Marketing unterstützt den Coburger Convent nur administrativ.
e. Coburg Marketing holt Angebote u.a. für Reinigung, Abfallentsorgung, Stromversorgung, Sanitätsdienst, Toilettenwägen Einhüllung Denkmal ein. Die Rechnungen werden vom CC beglichen.
2) Ist die Stadt gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch bereit, dem Gegenprotest Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Antwort
Coburg hält sich stets an Recht und Gesetz. Wenn die Teilnehmer des Gegenprotests einen Anspruch auf Unterkunft haben, wird dem auch nachgekommen. Dabei müssen sich alle Benutzer von städtischen Räumlichkeiten namentlich bei Ankunft in der Unterkunft registrieren lassen, analog zu Anmeldungen in einem Hotel.
3) Warum können keine Veranstaltungen auf Flächen, die der Coburger Convent traditionell nutzt, von anderen Akteuren als Veranstaltungsfläche z.B. für Kunstaktionen genutzt werden?
a. Gilt hier das Windhund-Prinzip (wer zuerst anmeldet hat die Fläche) oder hat der Coburger Convent immer Vorrang?
b. Wenn der Coburger Convent immer Vorrang hat, wie wird das begründet?
Antwort
Bei Versammlungen hat die Stadt Coburg als Versammlungsbehörde die Aufgabe, bei einer Konkurrenzsituation um eine Örtlichkeit unter Beachtung des Neutralitätsgrundsatzes die praktische
Konkordanz beider Versammlungen herzustellen und beide Versammlungsanliegen bestmöglich zu gewährleisten. Dazu werden in der Regel Kooperationsgespräche mit den Anmeldern und der Polizei
geführt.
Die Vergabe von öffentlichen Plätzen für Veranstaltungen hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die historische und kulturelle Bedeutung der Veranstaltung, der Platzbedarf, die Geeignetheit des vorgesehenen Platzes, die geplanten Aufbauten und auch, ob der Platz bereits durch eine andere Veranstaltung belegt ist. Eine Doppelbelegung einer Örtlichkeit ist abhängig von Größe, Umfang, Dauer und möglichen Konfliktpotenzialen der Veranstaltungen nicht ausgeschlossen, oft aber aufgrund der jeweiligen Rahmenbedingungen nicht möglich. Veranstaltungen, die an anderen geeigneten Orten stattfinden können, wird eher kein örtlicher Vorrang eingeräumt, unabhängig vom Anmeldedatum. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die vorrangig dazu dienen, andere Veranstaltungen zu verhindern oder zu beeinträchtigen.
4) Hat die Stadt Coburg Geld für Werbeanzeigen in den CC-eigenen Veröffentlichungen gezahlt? Wenn ja, wieviel?
Antwort
Es werden grundsätzlich keinerlei Marketingmaßnahmen für den Coburger Convent vorgenommen. Auch in den CC eigenen Printmedien erfolgt keine Werbung durch die Stadt Coburg oder Coburg Marketing.
5) Welche Eigenbetriebe der Stadt Coburg erbringen Dienstleistungen bzw. arbeiten dem AHCC e. V. bei der Durchführung des Pfingstkongress zu und in welchem Umfang tun sie das?
Antwort
- Coburg Marketing: Koordination der städtischen Aufgaben während des Pfingstkongresses
- CEB: Bereitstellung WC-Wagen,
- SÜC: Bereitstellung Standrohr H²O und Wasserzähler,
- CEB: Reinigung, Abfallentsorgung, Toilettenbetreuung,
- SÜC: Stromversorgung,
- Grünflächenamt: Ab- und Aufbau Mobiliar am Marktplatz und die Bestellung eines Kranzes für das Ehrengedenken
Die Kosten hierfür werden dem CC in Rechnung gestellt.
6) Beteiligt sich das Stadtmarketing am Einkauf von Fackeln, Fahnen und anderer Gebrauchsgegenstände oder hat es sich zum Pfingstkongress 2026 an Käufen oder Kostenübernahmen beteiligt? Wenn ja, warum und in welcher Höhe?
Antwort
Die Stadt Coburg oder das Coburg Marketing übernehmen keine Kosten für den CC. Siehe auch Antworten 1 und 5.
7) Werden bei Veranstaltungen des CC auf dem Marktplatz mobile Sicherheitssperren genutzt?
a. Wenn ja, wurden diese von der Stadt Coburg verliehen und zu welchem Preis?
b. Wird die Stadt Coburg die Hebebühne beim Fackelmarsch erneut genehmigen und welche
Sicherheitsvorkehrungen (Sicherheitsgurt oder Ähnliches) werden getroffen?
c. Wird die Auflage, dass alkoholisierte Convent-Teilnehmer keine Fackeln tragen dürfen, kontrolliert? Wenn ja, wie?
d. Trifft die Stadt Vorkehrungen, um Frauen und Mitglieder der LGBTQ+ Community am Pfingstwochenende besonders zu schützen?
Antwort
a. Ja, für das Marktfest werden mobile Zufahrtssperren verwendet. Dabei gelten die gleichen Bedingungen, wie für alle anderen privaten Veranstalter.
b. Die Nutzung der Hebebühne entspricht der Betriebsanleitung und den darin vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen. Die beiden Personen auf der Bühne sind abgesichert.
c. Wie bereits in den Vorjahren werden auffällige Fackelträger durch die Polizei kontrolliert und ggf. von der Versammlung ausgeschlossen.
d. Grundsätzlich ist die Polizei während des gesamten Pfingstkongresses in hoher Anzahl präsent und kann daher jederzeit und schnell auf alle Entwicklungen vor Ort reagieren. Jede*r kann sich bei Schutzbedarf jederzeit an die Einsatzkräfte wenden.
Begründung:
Der Coburger Convent bzw. seine Organisationen wie der AHCC e.V. tritt regelmäßig als Nutzer städtischer Infrastruktur und als öffentlich sichtbarer Akteur im Stadtraum von Coburg auf. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, Transparenz über Art, Umfang und Bedingungen dieser Nutzung herzustellen sowie die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien sicherzustellen. In den vergangenen Jahren sind wiederholt Vorfälle bekannt geworden, die Zweifel am respektvollen Umgang des Coburger Convents mit der Stadt Coburg und zivilgesellschaftlichen Akteuren aufwerfen. Dazu zählen insbesondere das geplante Aufhängen sogenannter „Fahndungsplakate“ gegen kritische Journalisten und geplante Aktionen, mit denen der CC kritische Stadtrat Kevin Klüglein gezielt bloßgestellt werden sollte. 1 Auch der Oberbürgermeister Dominik Sauerteig wurde in diesem Schriftverkehr als „Regenwurm“ beleidigt. 2 Solche Vorkommnisse berühren grundlegende Prinzipien des demokratischen Miteinanders, insbesondere die Achtung gewählter Amtsträger, sowie die Pressefreiheit. Wenn eine Organisation, die durch die Nutzung städtischer Räume faktisch privilegierten Zugang erhält, gleichzeitig durch derartige Verhaltensweisen auffällt, ergibt sich daraus ein erhöhter Klärungsbedarf. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Gleichbehandlung: Öffentliche Räume (wie etwa Schulen) gehören allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Es muss nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien diese vergeben werden und ob unterschiedliche Akteure – etwa zivilgesellschaftliche Initiativen oder Gegenproteste – tatsächlich die gleichen Chancen erhalten. Der Vorrang einzelner Organisationen würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen und das Vertrauen in die Verwaltung der Stadt Coburg beeinträchtigen. Auch sicherheitsrelevante Aspekte – etwa beim sogenannten Fackelmarsch– sind vor dem Hintergrund der öffentlichen Verantwortung der Stadt besonders sorgfältig zu prüfen. Hierzu gehört sowohl die Genehmigungspraxis als auch die tatsächliche Durchsetzung von Auflagen, beispielsweise im Hinblick auf Alkoholkonsum. Insbesondere, weil beim Fackelmarsch mutmaßlich 2023 Journalisten an ihrer Arbeit behindert wurden, sowie Sachbeschädigung durch das Halten der Fackel an die Kamera. Teilweise wurden bereits rechtskräftige Strafbefehle erlassen. 3 Außerdem betrifft die Anfrage auch den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln, etwa bei möglichen Anzeigenplatzierungen in verbandseigenen Publikationen.
Benötigte Zeit für die Anfrage:
| Ordnungsamt: | 1 Stunde |
| Coburg Marketing: | 2 Stunden |
| Büro OB: | 2 Stunden |

