DIE LINKE
Kreisverband Coburg
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Lohndumping hat in Deutschland seit über zehn Jahren Konjunktur. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Lohn ihrer Arbeit nicht leben können, ist stark gestiegen. Stundenlöhne von fünf Euro und weniger sind keine Seltenheit. Ein Bäcker verdient in Sachsen-Anhalt laut Tarifvertrag 4,48 Euro pro Stunde. In Rheinland-Pfalz erhalten Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe einen Tariflohn von 5,35 Euro pro Stunde. Anhaltende Massenarbeitslosigkeit, Hartz IV und der Boom der Leiharbeit drücken auf die Löhne. Eine aktuelle Studie zeigt: bereits 6,5 Millionen, das ist fast jeder vierte Beschäftigte, arbeiteten im Jahr 2006 zu Niedriglöhnen. Seit 1995 ist der Anteil der Niedriglöhne von 15 auf 22 Prozent gewachsen. Insbesondere Frauen werden oft schlecht bezahlt.
Immer mehr Menschen verdienen so wenig, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Jahr 2006 erhielten bereits 880 000 Erwerbstätige neben ihrem Lohn Hartz IV-Leistungen. 2007 stieg diese Zahl auf 1,3 Millionen. Der Staat subventioniert so Unternehmen, die schlechte Löhne zahlen, obwohl die Gewinne steigen.
Dieser Zustand ist einer reichen Gesellschaft unwürdig. Von Arbeit muss man leben können. Nur ein gesetzlicher allgemeiner Mindestlohn kann dem Lohndumping eine Grenze setzen, unter der nichts mehr erlaubt ist. Nur ein ausreichend hoher Mindestlohn kann Hungerlöhne, die nicht zum Leben reichen, verhindern. Wenn die Löhne wieder auf einem sicheren Fundament stehen, gehen auch die Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialversicherungen infolge Lohndumping und prekärer Arbeit zurück. Die Staatskassen werden von aufstockenden Sozialleistungen entlastet. Schließlich stärkt ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Binnennachfrage.
Die Große Koalition glänzte lange durch Untätigkeit. Jetzt legt sie Flickwerk vor. Mit ihren Vorschlägen zu Branchenmindestlöhnen wird der Anspruch fallen gelassen, eine einheitliche Lohnuntergrenze einzuführen.
DIE LINKE fordert die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns nach französischem Vorbild, der in der nächsten Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird und Jahr für Jahr zumindest in dem Maße wächst, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Wenn in einer Branche der unterste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, soll dieser für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände zu erleichtern.