DIE LINKE
Kreisverband Coburg
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Bürgerrechte setzen dem Staat Grenzen und verpflichten ihn und den Gesetzgeber, durch seine Gesetzgebung und seine Institutionen diese Grenzen zu respektieren. Bürgerrechte sind eine besondere Ausprägung der Grundrechte. Sie dürfen wie diese in ihrem „Wesenskern“ nicht angetastet werden. Einige Beispiele von Bürgerrechten im Grundgesetz:
Bürgerrechte und der Umfang ihrer Geltung zeigen, wie demokratisch eine Gesellschaft im Alltag ist.
In den letzten Jahren nehmen die Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte zu. Kritiker dieser Entwicklung sprechen von einer Ökonomisierung der Bürgerrechte, in dem sie mit anderen Rechten oder Werten regelrecht verrechnet werden. Die Würde des Menschen und das Recht auf Leben werden abgewogen und leichter befunden als das Recht der Bundeswehr eine Passagiermaschine abzuschießen, in der möglicherweise Terroristen sitzen. Die Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger wird massiv eingeschränkt – siehe Heiligendamm 2007 - um zwei Handvoll PolitikerInnen eine ungestörte Konferenz zu bieten. Um die die eigenen PCs vor Durchsuchungen des Staates zu schützen, musste das Bundesverfassungsgericht eigens ein neues Grundrecht konstruieren und konnte den Schutz doch nicht umfassend durchsetzen.
DIE LINKE kämpft für die Verteidigung und Wiedereinsetzung der Grund- und Bürgerrechte als entscheidenden Maßstab für das Verhältnis Staat – Bürgerinnen und Bürger.
Sozialgesetze, Gesetze im Bereich der Inneren Sicherheit (Anti-Terrorgesetze), Datenschutzgesetze, Arbeitnehmerdatenschutz, Informationsrechte müssen auf ihre Grundrechtstauglichkeit überprüft und entsprechend korrigiert werden.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn zum Bespiel durch den Bezug von Hartz-IV-Leistungen elemantare Grundrechte beschränkt werden.